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Nach BetrSichV sind Regale Betriebsmittel und somit prüfpflichtig. Diese Expertenprüfung muss gemäß § 2 (6) BetrSichV durch eine „zur Prüfung befähigten Person“ vorgenommen werden.
Die Prüffrist kann durch den Arbeitgeber festgelegt werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die zu prüfenden Anlagen nach dem Stand der Technik sicher sind und bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.
Die DIN EN 15635 sagt hierzu in Ziffer 9.4.2.3 aus, dass Regalanlagen in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten geprüft werden müssen.
Berufsgenossenschaftliche Regelwerke sprechen hier von „mindestens einmal jährlich“.
Elektroprüfungen durch unseren Kooperationspartner elexx
Brandschutzordnung nach
DIN 14096
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung
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